Alle zwei Jahre, fahrbare jährlich
Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden, fahrbare Geräte jährlich. Dazu kommen innere Prüfung und Druckprüfung in längeren Abständen.
DIN 14406-4 · BetrSichV
Jeder Löscher geprüft.
Jede Frist gehalten.Ohne Nachfassen.
Wartung, Prüfung und Verkauf tragbarer und fahrbarer Feuerlöscher — durch Sachkundige nach DIN 14406-4. Wir melden uns, bevor die nächste Prüfung fällig ist.
Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Drei Fragen, rund 30 Sekunden. Wir sagen Ihnen, welche Geräte anstehen.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Wenn es eilt, erreichen Sie uns direkt unter 02065 8296950.
Betreiberpflicht
Der Nachweis, dass Ihre Feuerlöscher einsatzbereit sind, hängt an einem Aufkleber von der Größe eines Bierdeckels. Wer ihn nicht vorweisen kann, steht bei Begehung und Schadenregulierung schlecht da.
Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden, fahrbare Geräte jährlich. Dazu kommen innere Prüfung und Druckprüfung in längeren Abständen.
DIN 14406-4 · BetrSichVZwischen den Prüfungen muss der Betrieb kontrollieren: Ist der Löscher am Platz, frei zugänglich, gekennzeichnet, die Plombe intakt und das Manometer im grünen Bereich? Wir zeigen Ihren Leuten, worauf es ankommt.
ASR A2.2 · DGUV Vorschrift 1Nach einem Brand prüft der Versicherer als Erstes die Wartungsnachweise. Überzogene Fristen können die Leistung kürzen. Bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft drohen Auflagen und Bußgelder.
Obliegenheiten im Versicherungsvertrag (VVG)
Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Schaumlöscher nicht mehr verkauft werden, vorhandene Geräte müssen schrittweise ersetzt werden. Wer früh umstellt, vermeidet Lieferengpässe und steigende Preise. Wir prüfen, welche Ihrer Geräte betroffen sind, und planen den Austausch mit Ihnen.
Leistungen
Wartung, Instandsetzung, Nachrüstung, Austausch: Sie brauchen für Ihre Feuerlöscher keinen zweiten Ansprechpartner — und keinen zweiten Termin.
Wir prüfen und warten Ihre Feuerlöscher direkt im Betrieb, ohne Ausbau und ohne Wartezeit. Jedes Gerät bekommt eine neue Prüfplakette, Sie das volle Protokoll.
Alle vier bis fünf Jahre öffnen wir den Löscher, beurteilen das Löschmittel und erneuern die Dichtungen. Auch die Druckprüfung nach zehn Jahren planen wir mit.
Fahrbare Feuerlöscher mit 25 bis 50 kg müssen jedes Jahr geprüft werden. Wir warten sie am Standort, prüfen Schlauch und Treibmittel und halten die Frist nach.
Sie bekommen neue Feuerlöscher genau passend zur Brandklasse und zur erforderlichen Löschmitteleinheit. Montage der Halterung und Beschilderung machen wir mit.
Geräte, deren Wartung sich nicht mehr lohnt, tauschen wir aus und nehmen die alten Geräte gleich mit. Den Entsorgungsnachweis bekommen Sie für Ihre Unterlagen.
Wir nehmen Ihren kompletten Bestand auf — mit Standort, Typ, Baujahr und Prüffristen. Danach melden wir uns von selbst, sobald die nächste Prüfung fällig wird.
Bedarfsrechner
Die Antwort steht nicht in Stückzahlen, sondern in Löschmitteleinheiten — abhängig von Grundfläche und Brandgefährdung. Die Rechnung dahinter steht in der ASR A2.2. Hier ist sie zum Ausprobieren.
Brandgefährdung
entspricht etwa 3 Feuerlöschern
gerechnet mit 9 LE je Gerät
Wie viele Löschmitteleinheiten ein Gerät tatsächlich bringt, steht auf seinem Typenschild — ein 6-kg-Pulverlöscher liegt üblicherweise bei 9 bis 10 LE, ein 6-Liter-Schaumlöscher deutlich darunter. Bei mehreren Geschossen gilt die Rechnung je Geschoss.
Regelwerk
Jede Position auf Ihrem Angebot hat eine Grundlage, und Sie können sie nachlesen. Das ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einem Nachweis.
Unsere Arbeitsgrundlage
Jede Position auf Ihrem Angebot nennt ihre Grundlage. Auf Wunsch legen wir die Fundstelle bei — damit Ihre Geschäftsführung, Ihre Berufsgenossenschaft und Ihr Versicherer dieselbe Grundlage vor sich haben.
Prüffristen
Die Kurzfassung: tragbare Feuerlöscher alle zwei Jahre, fahrbare jährlich, dazu innere Prüfung und Druckprüfung in längeren Abständen. Verantwortlich für die Einhaltung ist immer der Betreiber — nicht der Prüfdienst.
| Was | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Tragbare Feuerlöscher — Wartung | alle 2 Jahre | DIN 14406-4 · BetrSichV |
| Fahrbare Feuerlöscher — Wartung | jährlich | DIN 14406-4 |
| Innere Prüfung (Löschmittel, Dichtungen) | alle 4–5 Jahre | DIN 14406-4 |
| Festigkeitsprüfung des Druckbehälters | alle 10 Jahre | BetrSichV |
| Sichtkontrolle durch den Betrieb | monatlich | ASR A2.2 · Empfehlung |
| Unterweisung der Beschäftigten | jährlich | § 12 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1 |
| PFAS-Schaumlöscher — Umstellung | bis 23.10.2026 | EU-Beschränkung |
Angegeben sind die üblichen Regelfristen. Je nach Aufstellort, Beanspruchung, Herstellervorgabe oder Gefährdungsbeurteilung können kürzere Intervalle gelten — etwa bei starker Verschmutzung, Feuchtigkeit oder Frost. Was für Ihre Geräte konkret gilt, klären wir im kostenlosen Feuerlöscher-Check.
Sie wissen nicht, welche Geräte wann fällig sind? Wir nehmen Ihren Bestand auf und schicken Ihnen eine Übersicht mit allen Terminen — kostenlos und unverbindlich.
Übersicht anfordernDer Unterschied
Feuerlöscher-Wartung ist schnell verkauft. Der Unterschied zeigt sich danach: ob jemand die Fristen führt, Mängel gleich behebt und die Nachweise so liefert, dass Sie sie weiterreichen können.
Betreuung mit Fristenmanagement
Der übliche Zustand in vielen Betrieben
So arbeiten wir
Kein Papierkrieg, keine Ausschreibung, keine wochenlange Abstimmung. Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Betreuung liegt der organisatorische Aufwand bei uns.
Sie sagen uns grob, wie viele Geräte es sind. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir erfassen jedes Gerät und Sie bekommen Festpreise je Position samt Terminvorschlag.
Prüfung vor Ort, neue Plakette an jedem Gerät, Protokoll noch am selben Tag.
Wir führen die Fristen weiter und melden uns, bevor die nächste Prüfung ansteht.
| FL-014PG 6 · Halle A, Tor 1 | in Ordnung |
| FL-015PG 6 · Halle A, Mitte | in Ordnung |
| FL-016S 9 · Lager, Rampe | Manometer getauscht |
| FL-017CO₂ 5 · Serverraum | in Ordnung |
Nachweis
Die häufigste Lücke ist nicht der fehlende Feuerlöscher, sondern der fehlende Nachweis, dass er geprüft wurde. So sieht aus, was nach jedem Termin bei Ihnen liegt.
Einblicke
Büro und Verwaltung, Produktion, Lager und Logistik, Handel, Pflegeeinrichtungen, Wohnungswirtschaft: Der Bestand unterscheidet sich je nach Objekt. Unser Anspruch nicht.
Einsatzgebiet
Ob zehn Feuerlöscher an einem Standort oder tausend über die ganze Republik verteilt: Wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland — mit einem Ansprechpartner, einem Vertrag und einheitlichen Protokollen. Der Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen und im Ruhrgebiet, unterwegs sind wir überall.
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Notfall-Hotline rund um die Uhr unter 0163 2633685
Häufige Fragen
Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden, fahrbare Feuerlöscher jährlich. Dazu kommen die innere Prüfung alle vier bis fünf Jahre und die Festigkeitsprüfung des Druckbehälters nach zehn Jahren. Grundlage sind DIN 14406-4 und die Betriebssicherheitsverordnung. Zwischen den Terminen sollte der Betrieb selbst monatlich hinsehen: Standort frei, Plombe intakt, Manometer im grünen Bereich.
Die Zahl richtet sich nicht nach Stückzahl, sondern nach Löschmitteleinheiten. Diese ergeben sich aus der Grundfläche und der Brandgefährdung der Arbeitsstätte nach ASR A2.2. Ein Büro mit 500 m² braucht deutlich weniger als eine Lackiererei gleicher Größe. Wir rechnen den Bedarf für Ihr Objekt aus und sagen Ihnen, was fehlt — und was Sie sich sparen können.
Der Preis hängt von Gerätetyp, Löschmittel, Stückzahl und Anfahrt ab. Bei einer Sammelwartung mit vielen Geräten an einem Standort ist der Stückpreis deutlich niedriger als bei einzelnen Terminen. Deshalb nennen wir keine Pauschale, sondern nehmen zuerst Ihren Bestand auf. Bestandsaufnahme und Angebot sind kostenlos, das Angebot enthält Festpreise je Position.
Nein. Die reguläre Wartung nach DIN 14406-4 führen wir direkt bei Ihnen im Betrieb durch — es muss nichts abgebaut oder mitgenommen werden, es gibt keine Zeit ohne Brandschutz. Nur wenn eine größere Instandsetzung nötig ist, tauschen wir das Gerät für die Dauer der Reparatur gegen ein gleichwertiges Leihgerät.
Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Schaumlöscher nicht mehr in Verkehr gebracht werden, vorhandene Geräte müssen schrittweise ersetzt werden. Wer früh umstellt, vermeidet Lieferengpässe und steigende Preise gegen Ende der Frist. Wir prüfen, welche Ihrer Geräte betroffen sind, und planen den Austausch rechtzeitig mit Ihnen.
Ja. Wir betreuen Betriebe mit einem Standort genauso wie Filialnetze mit mehreren Dutzend Objekten — bundesweit, mit einem Ansprechpartner, einem Vertrag und einheitlichen Prüfprotokollen. Für Sie bedeutet das: eine Rechnung, ein Terminplan und eine Bestandsliste, in der alle Geräte aller Standorte zusammenlaufen.
Kontakt
Schicken Sie uns Ihren Bestand — oder rufen Sie einfach an. Wir sagen Ihnen, was geprüft werden muss, was es kostet und wann wir kommen können. Ohne Verpflichtung und ohne Verkaufsgespräch.
Drei Fragen, rund 30 Sekunden. Sie bekommen eine Übersicht mit allen Terminen.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Wenn es eilt, erreichen Sie uns direkt unter 02065 8296950.
Drei kurze Fragen — danach wissen Sie, welche Geräte fällig sind und was die Wartung kostet.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Wenn es eilt: 02065 8296950.
Wir liefern Geräte passend zu Ihrer Brandklasse, montieren Halterung und Kennzeichnung, nehmen die alten mit — und warten Ihren restlichen Bestand im selben Termin.
PFAS-Schaumlöscher dürfen ab dem 23.10.2026 nicht mehr verkauft werden. Wer jetzt tauscht, vermeidet Lieferengpässe.